Leider, wie so oft in den vergangenen Jahren, musste ich künftigen Bauherren erklären, warum sie auf ihrem Grundstück kein Flachdachhaus bauen dürfen: Der Bebauungsplan sieht dies einfach nicht vor.
Immer wieder höre ich als Antwort:
„Aber es können doch Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt werden?“
Grundsätzlich ja – es gibt diese Möglichkeit. Aber, bei relativ neuen Bebauungsplänen, d.h. wenn sie nicht älter als etwa 10 Jahre sind und wenn es darüber hinaus in der näheren Umgebung des Baugrundstückes nicht schon einen Bezugsfall gibt, wird für die Dachform keine Befreiung erteilt. Das Argument des Landratsamtes ist, dass die Gemeinde mit Unterstützung des Gemeinderates einen Bebauungsplan mit gewissen Vorgaben erstellt hat und diese auch einzuhalten sind. Das finde ich nachvollziehbar!
Es liegt also an den Gemeinden, Baureferenten, Gemeinderäten und Bürgermeistern bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen auch Flachdächer zu berücksichtigen.
Hier höre ich immer wieder, dass die Bürger keine Flachdächer wollen, dass Neubauten zur bestehenden Bebauung passen sollen oder dass der dörfliche Charakter erhalten bleiben soll.
Ich tue mir schwer mit diesen Argumenten!
Ehrlicherweise bin ich der Meinung, dass die Gemeinden gar nicht richtig beurteilen können, wie viele den Wunsch nach einem Flachdachbau haben.
Wir als Architekturbüro leisten ja die Aufklärungsarbeit, beraten und erklären Bauherren, dass auf ihrem Grundstück kein Flachdach möglich ist. Wenn dann von uns ein genehmigungsfähiger Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht wird, wird ja nicht mehr über ein Flachdach gesprochen. Das haben wir ja bereits wegdiskutiert.
Zum Thema „Anpassung an den dörflichen Charakter“ vertrete ich die Meinung, dass ein privat genutztes Einfamilienwohnhaus in erster Linie zu den Bewohnern passen sollte. Viele Bauherren sparen ein Leben lang, um sich ihren Wohntraum zu erfüllen. Also lasst diesen Menschen doch auch die nötige Freiheit, ihr Eigenheim zu individualisieren. Natürlich braucht es gewisse Regularien, um Baugebiete zu ordnen. Aber die Bayerische Bauordnung regelt hier schon vieles. Ein Bebauungsplan als zusätzliches rahmengebendes Element ist in einigen Bereichen sicherlich auch sinnvoll, z.B. hinsichtlich Position der Baugrenzen, Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und Geschossigkeit. Aber bei der Dachform sowohl für das Hauptdach als auch bei Giebeln und Gauben finde ich gehen die Einschränkungen zu weit.
Warum muss denn ein Haus wie das andere aussehen? Warum diese Gleichförmigkeit? Bei historischen, außergewöhnlichen, erhaltenswerten Ortskernen bin auch ich für eine städtebauliche Anpassung. Aber bei reinen Wohngebieten plädiere ich für individualisierte, die Anwohner und Bauherren widerspiegelnde Architektur.
Ich möchte ein Umdenken bei den Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen bewirken! Gesteht den Bürgern mehr Freiheiten bei der Errichtung ihrer Eigenheime zu! Individualität vor Gleichförmigkeit!
Spieglein Spieglein…
Kleiner Nachttisch, große Wirkung.